Verantwortungsvolles Spielen für Schweizer Spielerinnen und Spieler
<p>Glücksspiel birgt ein Suchtrisiko. Diese Seite erklärt, wie sich das eigene Spielverhalten kontrollieren lässt, welche Schweizer Stellen im Ernstfall helfen und wie die Zugangssperre der ESBK funktioniert.</p>
Grundsatz beim Spielen
Glücksspiel kann süchtig machen, unabhängig davon, ob der gewählte Anbieter über eine Bewilligung verfügt oder nicht. Setzen Sie ausschliesslich Beträge ein, deren Verlust Sie verschmerzen können, und beobachten Sie Ihr eigenes Verhalten kritisch. Wer sich für einen Anbieter ohne schweizerische Bewilligung entscheidet, sollte zudem wissen: Gewinne sind dort vollumfänglich steuerbar, der Freibetrag von CHF 1'071'000 gilt nur bei konzessionierten Schweizer Anbietern. Wer erste Anzeichen eines Kontrollverlusts bei sich bemerkt, sollte sich ohne Verzögerung an eine Fachstelle wenden.
Instrumente zur Selbstkontrolle
Ein verantwortungsbewusster Anbieter stellt Werkzeuge bereit, mit denen Spielerinnen und Spieler ihr eigenes Verhalten steuern können:
- Einzahlungslimiten - Tages-, Wochen- oder Monatsgrenzen für die eigene Einzahlung festlegen
- Zeitlimiten - die tägliche oder wöchentliche Spieldauer von vornherein begrenzen
- Selbstausschluss beim Anbieter - das eigene Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren lassen; das ersetzt nicht das zentrale Schweizer Register der Spielsperren, auf das die ESBK selbst keinen Zugriff hat
- Reality Checks - wiederkehrende Hinweise auf die bereits verbrachte Spielzeit
Anzeichen für problematisches Spielverhalten
Achten Sie auf folgende Warnsignale:
- Sie zahlen wiederholt mehr ein, als Sie sich vorgenommen hatten
- Die eingesetzten Beträge steigen immer weiter an
- Sie jagen Verlusten hinterher, statt sie zu akzeptieren
- Sie nehmen Kredite auf oder leihen sich Geld, um weiterspielen zu können
- Beruf, Ausbildung oder Familie treten wegen des Spielens in den Hintergrund
Hilfe in Anspruch nehmen
Wer Mühe hat, das eigene Spielverhalten zu kontrollieren, sollte sich an eine Fach- oder Beratungsstelle wenden; diese Angebote stehen unabhängig vom gewählten Anbieter jeder Person offen. Zu bedenken bleibt: Da keiner der auf dieser Seite verglichenen Anbieter über eine schweizerische Bewilligung verfügt, greift bei ihnen kein Schweizer Beschwerdeweg und kein Schweizer Spielerschutz — die Verantwortung für Limiten und Selbstschutz liegt dann ausschliesslich bei der spielenden Person selbst.
Beratungs- und Aufsichtsstellen in der Schweiz
Diese Stellen helfen unabhängig vom gewählten Anbieter:
- Spielsucht Schweiz: www.sos-spielsucht.ch
- Sucht Schweiz: www.suchtschweiz.ch
- ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission): www.esbk.admin.ch
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Die ESBK veröffentlicht dort zudem die Sperrliste der in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangebote sowie Informationen zur Spielsperre.